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EU-Pläne: Neues Gesetz soll Abschiebungen erleichtern

by Stephanie Foster
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EU-Pläne Neues Gesetz soll Abschiebungen erleichtern

Am Dienstag stellt Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) im EU-Parlament in Straßburg seinen Vorschlag für ein neues EU-Rückführungsgesetz vor. Das Gesetz soll strengere Regeln für Abschiebungen beinhalten und die Rückführung illegal eingereister Personen effizienter gestalten. Zudem sind Einreiseverbote von bis zu 20 Jahren nach einer Abschiebung geplant. Straffällige Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, könnten in Haft genommen werden.

Effizientere Rückführungen durch EU-weite Regeln

Laut Brunner sollen Abschiebungen schneller und unkomplizierter durchgeführt werden. Er betont, dass derzeit nur eine von fünf Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt, die EU tatsächlich verlässt. Das sei „nicht akzeptabel“. Sein Ziel ist ein EU-weit einheitliches und effizienteres Rückführungssystem.

Der Vorschlag sieht vor, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land ausgestellt werden, automatisch in allen anderen Mitgliedstaaten gelten. Eine sogenannte „EU-Rückführanordnung“ soll zudem dafür sorgen, dass aufgegriffene illegale Migranten direkt aus dem Land zurückgeführt werden können, in dem sie zuletzt festgenommen wurden. Dies soll verhindern, dass sie erneut untertauchen.

Probleme mit sicheren Drittstaaten

Eine der Herausforderungen bei Abschiebungen ist die Definition sicherer Drittstaaten, in die Migranten rückgeführt werden dürfen. Oftmals nehmen diese Staaten die betroffenen Personen nicht auf. Brunner kündigte daher an, bis Juni 2025 ein EU-weites Konzept für sichere Drittstaaten vorzulegen.

Strenge Regeln für Straffällige und Rückkehrzentren

Brunner unterscheidet klar zwischen legal in Europa lebenden Menschen und illegal Eingewanderten. Besonders strenge Maßnahmen sollen für Straftäter und Personen gelten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Viele EU-Staaten hätten härtere Maßnahmen gefordert, so Brunner.

Ein weiterer umstrittener Punkt sind die sogenannten „Return Hubs“ – spezielle Rückkehrzentren, in denen Personen untergebracht werden, für die bereits eine Rückführungsentscheidung vorliegt. Brunner verspricht, dass es hierbei „Garantien für Grundrechte“ geben werde, um Bedenken von NGOs und Menschenrechtsorganisationen zu berücksichtigen.

Verpflichtende Kooperation und freiwillige Rückkehr

Künftig sollen Rückzuführende enger mit den Behörden kooperieren müssen. Bei Verweigerung drohen härtere Konsequenzen. Gleichzeitig will Brunner Anreize für eine freiwillige Rückkehr schaffen, da dies als effizienter und kostengünstiger gilt.

Die bestehende EU-Rückführungsrichtlinie wurde zuletzt 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist ein zentrales Projekt der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen. Der neue Vorschlag muss vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.

Weitere Entwicklungen zu diesem Thema werden laufend aktualisiert.

Quelle: Bregenzer Zeitung

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